Boule allgemein

Corona Spielbetrieb | ÜBERGANGS-REGELN UND RAHMENBEDINGUNGEN…

Corona-Lockerungen: ÜBERGANGS-REGELN UND RAHMENBEDINGUNGEN…

…für ein angepasstes Sporttreiben beim Boule- und Pétanque-Sport, jenseits des organisierten Wettkampfsports – nach Lockerung der Einschränkungen!

Der DPV sowie der DOSB haben folgende Rahmenbedingungen für das Boulespielen während der Corona-Lockerungen empfohlen:

Die 10 Leitplanken des DOSB:
  • Distanzregelung einhalten
  • Köperkontakte auf ein Minimum reduzieren
  • Freiluftaktivitäten präferieren
  • Hygieneregeln einhalten
  • Umkleiden und Duschen zu Hause
  • Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
  • Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
  • Trainingsgruppen verkleinern
  • Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
  • Risiken in allen Bereichen minimieren
Für das Boule-Spiel und den Pétanque-Sport bedeutet dies:

Distanzregelung einhalten

  1. Es werden Spielfelder mit dem Fuß, einem Ast oder ähnlichen Hilfsmitteln in den Boden gezogen. Jedes Spielfeld muss immer einen Mindestabstand von 3m zum nächsten Spielfeld haben.
  2. Es ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen auf und um das Spielfeld einzuhalten. Die Teams einigen sich vor dem Spiel auf welcher Seite sich die Spieler der jeweiligen Teams während den Aufnahmen bewegen dürfen.

Körperkontakte auf ein Minimum reduzieren

  1. Jede/r Spieler/in hat ein eigenes Maßband. Während eine Person misst, haben alle anderen Teilnehmer/innen den Mindestabstand von 2m einzuhalten.
  2. Jede/r Spieler/in hat eine eigene Zielkugel. Unabhängig davon, wer die Zielkugel für die folgende Aufnahme wirft, darf hierfür immer nur diese eigene Zielkugel nutzen (auch bei ungültigem Zielkugelwurf).
  3. Nach Feststellung der Punkte, nehmen die Spieler/in nach und nach hintereinander die eigenen Kugeln auf, wobei es untersagt ist, Kugeln anderer Spieler/innen mit der Hand zu berühren.
  4. Auf den obligatorischen Händedruck sowie das „Abklatschen“ und ähnliche Körperkontakte wird grund­sätzlich verzichtet. Dies gilt ebenso für Fuß- oder Ellenbogengrüße.

Freiluftaktivitäten präferieren

  1. Es wird auf die Hallenbenutzung komplett verzichtet.

Hygieneregeln einhalten

  1. Es wird allen Teilnehmer/innen dringend empfohlen, während der Zeit in Gesellschaft anderer Menschen einen Mund-/Nasen-Schutz zu tragen.
  2. In der jetzigen Heuschnupfenphase wird es schwierig sein zwischen Allergikern und anders Erkrankten zu unterscheiden. Kranke Spieler/innen müssen unbedingt zu Hause zu bleiben. Allergiker sollen Taschen­tücher dabei haben und bei starkem Nießen den Platz rasch verlassen.

Trainingsgruppen verkleinern

  1. Bei stark frequentierten Plätzen / begrenzten Spielflächen bieten sich feste Trainingszeiten für kleinere Trainingsgruppen an.
  2. Bevorzugte Spielvarianten sind Tête à Tête (1:1) oder Doublette (2:2). Auf das Triplette (3:3) wird empfohlen zu verzichten.

Risiken in allen Bereichen minimieren

  1. Freizeitspieler/innen werden höflich auf die Leitplanken des DOSB und die Vorschläge des DPV hingewiesen.
  2. Information und Sensibilisierung aller Mitglieder über Homepages, Mailsysteme, fernmündliche oder direkte Kontakte.
  3. Erstellung von sportspezifischen Logos mit entsprechenden Slogans, auch für Werbeartikel.

Die hier aufgelisteten Aspekte eines, den Hygiene-Anforderungen entsprechenden, sicheren Boulespiels, hat der DBBPV, zuzüglich weiterer Unterlagen, beim DOSB fristgerecht zur Prüfung eingereicht.

Ziel ist es, den Verantwortlichen dort eine Entscheidungshilfe im Zusammenhang mit der Frage danach, ob der Boule und Pétanque im öffentlichen Raum zeitnah wieder zugelassen werden kann*, an die Hand zu geben.
(Quelle: DPV)

DOSB-Infos bezüglich Corona
dbbpv - Infoblatt Corona

[pdf-embedder url=“http://bc-essingen.de/wp-content/uploads/2020/04/DBBPV_DPV_Newsletter_JK__MD_LV_0421d.pdf“]

*) Das Boulespielen und andere Freiluftsportarten sind in Rheinland-Pfalz, mit der Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17. April 2020, unter Einhaltung des Kontaktverbotes und der Abstandsregelung wieder Freigegeben.

Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17. April 2020

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